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Kormoranschäden befürchtet – CDU-Fraktion will Vergrämungsmaßnahme verlängern |
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Dienstag, 29. Juni 2010 |
Sachsen ist nach Bayern der zweitgrößte Produzent von Karpfen in Deutschland. Rund 3250 Tonnen Speisefisch werden in unseren Teichen und Flüssen erzeugt. Sachsens Angler angeln bis zu 250 Tonnen Fisch jährlich. Sachsens Fischereibetriebe befürchten erhebliche fischereiwirtschaftliche Schäden durch Kormorane. Grund ist das Auslaufen der sogenannten Kormoranverordnung zum Ende dieses Jahres.
Die Verordnung ermöglicht das Vergrämen (bezeichnet das dauerhafte Vertreiben oder Verscheuchen) der geschützten Vögel im Umfeld von Teichanlagen und fischereiwirtschaftlich genutzten Gewässern. Deshalb drängen die Koalitionsfraktionen CDU und FDP auf eine Verlängerung der rechtlichen Grundlage. „Die Kormoranverordnung ermöglicht einen sinnvollen Kompromiss zwischen Artenschutz und den wirtschaftlichen Interessen der Teichwirte. Seit es die Vorordnung gibt, halten sich die Verluste der Angler und Fischereibetriebe in Grenzen. Gleichzeitig wurde der Kormoranbestand nicht gefährdet“, erklärt dazu Andreas Heinz, Vorsitzender des CDU-Arbeitskreises Ländlicher Raum, Umwelt und Landwirtschaft. In einem gemeinsamen Antrag, der jetzt in den Landtag eingebracht wurde, sprechen sich CDU und FDP für eine Entfristung der Kormoranverordnung aus.
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